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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 5.5.2020

I. Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Auftrags-, Liefer- und Leistungsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für sämtliche Bestellungen von Schutzbekleidung sowie medizinischen und kosmetischen Produkten und Geräten, auch sofern diese über die Angebotsplattform unter der Internetadresse www.nelea.de angebahnt werden und sind Vertragsbestandteil sämtlicher Vereinbarungen zwischen nelea und dem Kunden.

2. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

3. Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptiert nelea nicht. Dies gilt auch, wenn nelea der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. Das Schweigen auf abweichende Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.

Diese AGB gelten anstelle etwaiger Einkaufsbedingungen des Kunden auch dann, wenn in diesen die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Einkaufsbedingungen vorgesehen ist, oder nelea nach Hinweis des Kunden auf die Geltung seiner AGB liefert, es sei denn, nelea hat ausdrücklich auf die Geltung dieser eigenen AGB verzichtet. Der Ausschluss der AGB des Kunden gilt auch dann, wenn die AGB zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten. Der Kunde erkennt durch Annahme dieser AGB ausdrücklich an, dass er auf seinen aus den Einkaufsbedingungen abgeleiteten Rechtseinwand verzichtet.

4. Die Angebotsplattform ist unter der Internetadresse www.nelea.de online abrufbar. Diese AGB gelten unabhängig davon, über welche Bedienoberfläche die Angebotsplattform genutzt wird, sie gelten insbesondere auch dann, wenn der Zugriff auf die Angebotsplattform nicht über einen Browser, sondern mittels Softwareschnittstelle aus einem anderen Programm erfolgt.

5. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Die Bestellung des Kunden erfolgt in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Die gekaufte Ware ist zur gewerblichen Weiterveräußerung (auch) an Endverbraucher oder zur beruflich-selbständigen Eigennutzung bestimmt.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Die auf der Website www.nelea.de abgebildeten und angebotenen Artikel erfolgen gegenüber Kunden freibleibend und unverbindlich. Mit der Darstellung und Bewerbung von Artikeln von nelea wird kein bindendes Angebot zum Verkauf bestimmter Artikel abgegeben. 

2. Angaben des Kunden zur Menge / Zahl des Artikels über die Eingabemaske und Betätigen des Kontaktbuttons sind für nelea nicht verbindlich. Anfragen des Kunden über die Angebotsplattform zu einzelnen Artikeln stellen gegenüber nelea keine verbindliche Bestellung, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. 

3. Nelea kann auf die Angebotsaufforderung des Kunden ein individuelles Angebot abgeben, wenn der gewünschte Artikel in der gewünschten Menge lieferbar ist. Die jeweils im Angebot angezeigten Preise sind Richtpreise, welche sich täglich nach aktueller Situation und Nachfrage am Weltmarkt ändern können. 

4. Soweit nelea auf eine Angebotsaufforderung des Kunden ein individuelles Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abgibt, kann der Kunde auf dieses Angebot eine Bestellung abgeben. Ein Vertrag kommt - auch im laufenden Geschäftsverkehr - erst dann zustande, wenn nelea die Bestellung schriftlich oder in Textform (d.h. auch per Telefax oder E-Mail) durch Auftragsbestätigung bestätigt. 

5. Eine Verpflichtung seitens nelea zum Vertragsabschluss und / oder Belieferung gewünschter Artikel zu einem bestimmten Preis besteht unter keinen Umständen zu keiner Zeit. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde bereits in der Vergangenheit Bestellungen vorgenommen hat und in entsprechenden Mengen zu bestimmten Preisen beliefert wurde. Eine vertragliche Übung entsteht daraus nicht.

6. Der Kunde hat bei einer Lieferung, die von nelea ausgeführt wird, sicherzustellen, dass alle Bestimmungen, die zur Lagerung und Verwendung der Artikel beachtet werden müssen, eingehalten werden.

7. Nelea ist lediglich verpflichtet, die bestellten Artikel als in der Bundesrepublik Deutschland verkehrs- und zulassungsfähige Ware zu liefern.

8. Nelea ist lediglich verpflichtet, aus einem eigenen Warenvorrat zu leisten (Vorratsschuld). Ein Beschaffungsrisiko oder eine Beschaffenheitsgarantie übernimmt nelea zu keiner Zeit.

9. Verzögert sich die Annahme der Artikel oder der Versand aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, so ist nelea berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist sofortige Vergütungszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung zu verweigern und Schadensersatz zu verlangen.

10. Nelea ist zu Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der vereinbarten Liefermenge berechtigt. Weiterhin ist nelea berechtigt, Artikel mit handelsüblichen Abweichungen in Qualität, Abmessung, Gewicht, Farbe und Ausrüstung zu liefern. Solche Ware gilt als vertragsgerecht. 

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise verstehen sich ab Lager und grundsätzlich in EURO netto ausschließlich See- oder Lufttransportverpackung, Fracht, Porto und, soweit eine Transportversicherung vereinbart wurde, Versicherungskosten, zuzüglich vom Kunden zu tragender Mehrwertsteuer (soweit gesetzlich anfallend) in der jeweils vorgeschriebenen Höhe, zuzüglich etwaiger länderspezifischer Abgaben bei Lieferung in andere Länder als die Bundesrepublik Deutschland, sowie zuzüglich Zoll und anderer Gebühren und öffentlicher Abgaben für die Lieferung/Leistung.

2. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung seitens nelea angegebenen Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden abgerechnet. Bei unvorhersehbarer Neueinführung von Frachtsteuern oder sonstigen Lasten, insbesondere der Versand- oder Frachtkosten nach Geschäftsschluss, ist nelea berechtigt, diese Erhöhung dem vereinbarten Kaufpreis auch nachträglich zuzuschlagen.

3. Die Transportkosten sind sofort zur Zahlung fällig und werden nach Gewicht separat vor Anlieferung in Rechnung gestellt. Die Transportkosten gelten ab Lager München zum Kunden (ohne Verpackungskosten).

4. Der volle Kaufpreis wird bei vereinbarter Holschuld mit Zugang der Mitteilung von der Bereitstellung der Ware, bei Versendungsschuld mit Übergabe an den Frachtführer und bei vereinbarter Bringschuld mit Ablieferung der Ware zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware ist sie Eigentum von nelea nach Maßgabe von Ziff. VIII.1. dieser AGB.

Nelea ist davon unabhängig berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Insbesondere bei Bestellungen von Kunden mit Geschäftssitz im Ausland bleibt vorbehalten, erst nach Erhalt des vollständigen Kaufpreises nebst Transportkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt).

5. Mit Eintritt des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

6. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

IV. Lieferung und Leistungszeit

1. Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren Lieferterminen und -fristen bemüht sich nelea, diese nach besten Kräften einzuhalten.

2. Gerät nelea in Lieferverzug, muss der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Leistung setzen. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzug bestehen nur nach Maßgabe der Regelung unter Abschnitt IX. dieser AGB.

3. Wird die vertragsgegenständliche Ware bei vereinbarter Holschuld nicht abgeholt, wird diese durch einen von nelea beauftragten Frachtführer auf Kosten des Kunden versendet.

V. Höhere Gewalt

1. Erhält nelea aus nicht zu vertretenden Gründen für die Erbringung der geschuldeten vertragsgegenständlichen Lieferung oder Leistung Lieferungen oder Leistungen von Unterlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d.h. länger als 14 Kalendertage) ein, ist nelea berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Höhere Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, Terror- und Kriegshandlungen, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe oder -hindernisse, unverschuldete Betriebsbehinderungen und alle sonstigen Behinderungen.

2. Wird ein Liefertermin oder eine Lieferfrist von Ereignissen nach Ziff. V.1. überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von mindestens 2 Monaten wegen des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

VI. Gefahrübergang – Versand/Verpackung

1. Lieferungen erfolgen ab Lager. Bei Hol- und Versendungsschuld reist die Ware auf Gefahr und zu Lasten des Kunden. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt bei vereinbarter Versendungsschuld nelea vorbehalten.

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht bei vereinbarter Holschuld mit der Übergabe der zu liefernden Waren an den Kunden über, bei vereinbarter Versendungsschuld an den Spediteur, den Frachtführer, oder die sonst zur Ausübung der Versendung bestimmten Unternehmungen, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers auf den Kunden über. 

VII. Mängelrüge, Sachmängel und Gewährleistung

1. Erkennbare Sachmängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 12 Tage nach Abholung bei Lieferung ab Lager, ansonsten nach Anlieferung, versteckte Sachmängel unverzüglich nach Entdeckung, Letztere spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist nach Ziff. VII 2. nelea gegenüber zu rügen. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Sachmängeln aus. Dies gilt nicht im Falle vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns von nelea, im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie der Mängelfreiheit, oder eines Beschaffungsrisikos oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen. 

2. Für Sachmängel leistet nelea über einen Zeitraum von 12 Monaten Gewähr, gerechnet vom Tag des Gefahrübergangs, im Falle der kundenseitigen An- oder Abnahmeverweigerung vom Zeitpunkt der Bereitstellungsanzeige zur Warenübernahme an. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus einer Garantie, der Übernahme eines Beschaffungsrisikos, Ansprüchen wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, arglistigen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns seitens nelea oder soweit sonst gesetzlich eine längere Verjährungsfrist zwingend festgelegt ist. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

3. Die Gewährleistung (Ansprüche aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung bei Sachmängeln) und die sich daraus ergebende Haftung seitens nelea ist ausgeschlossen, soweit Mängel und damit zusammenhängende Schäden nicht nachweisbar auf fehlerhaftem Material, fehlerhafter Konstruktion, oder auf mangelhafter Ausführung, oder fehlerhaften Herstellungsstoffen beruhen. Insbesondere ist die Gewährleistung und die sich hieraus ergebende Haftung aufgrund Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung ausgeschlossen für die Folgen fehlerhafter Benutzung, ungeeigneter Lagerbedingungen und für die Folgen chemischer, elektromagnetischer, mechanischer oder elektrolytischer Einflüsse, die nicht den in der Produktbeschreibung oder dem jeweils produktspezifischen Datenblatt seitens nelea oder herstellerseits vorgesehenen, durchschnittlichen Standardeinflüssen entsprechen. Vorstehendes gilt nicht bei arglistigem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln seitens nelea, eines Beschaffungsrisikos und einer Haftung nach einem gesetzlich zwingenden Haftungstatbestand.

4. Nelea übernimmt keine Haftung durch Rückgriff in der Lieferkette oder Lieferantenregress, wenn der Kunde die vertragsgegenständlich gelieferten Artikel bearbeitet, verarbeitet oder sonst verändert hat, soweit dies nicht dem vertraglich vereinbarten Bestimmungszweck der Produkte entspricht.

5. Die Anerkennung von Pflichtverletzungen in Form von Sachmängeln bedarf stets der Schriftform.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt solange im Eigentum von nelea, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich der künftig entstehenden Ansprüche aus später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind (Vorbehaltsware). Dies gilt auch für ein Saldo zu Gunsten von nelea, wenn einzelne oder alle Forderungen von nelea in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist.  

2. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, wenn der Kunde eine Vorauskasse gleich in welcher Höhe geleistet hat. 

3. Der Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend zu versichern (insbesondere gegen Feuer und Diebstahl). Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an nelea abgetreten.

4. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Artikel im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen. Andere Verfügungen sind ihm nicht gestattet. Der Kunde tritt nelea bereits hiermit alle Forderungen ab, die ihm aus oder im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Der Kunde bleibt zur Einziehung der an nelea abgetretenen Forderung bis zum jederzeit zulässigen Widerruf durch nelea berechtigt.  

5. Bei kundenseitig verschuldetem vertragswidrigem Handeln, insbesondere Zahlungsverzug, ist nelea zum Rücktritt vom Vertrag und damit zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt.

6. Übersteigt der Wert der für nelea nach vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, ist nelea auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigenem Ermessen verpflichtet.

7. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde nelea unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

IX. Keine Garantie, Haftung

1. Nelea übernimmt keine Garantien irgendwelcher Art, insbesondere nicht für Eigenschaften oder Leistungserfolge der Artikel. Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich der Artikel durch nelea oder deren Vertriebsmittler stellen keinerlei Eigenschaften oder Garantien in Bezug auf die Artikel dar.

2. Nelea übernimmt vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen keine Haftung, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

3. Vorstehender Haftungsausschluss gem. Ziff. IX. 2 gilt nicht, soweit eine zwingende gesetzliche Haftung gegeben ist, sowie:

- für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;

- für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten;

- im Falle der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;

- im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war;

- soweit nelea eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder eines Beschaffungsrisikos übernommen hat;

- bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

4. Für den Fall, dass nelea oder deren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall von Ziff. IX. 3, dort 4., 5., und 6. Spiegelstrich vorliegt, haftet nelea auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe von nelea, der leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den von nelea eingesetzten Subunternehmern.

6. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus diesem Vertragsverhältnis können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn nelea Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos beruht, oder im Falle, dass gesetzlich zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt.

X. Rücknahme, Exportkontrolle, Produktzulassung, Einfuhrbestimmungen

1. Die gelieferte Ware ist mangels abweichender vertraglicher Vereinbarungen mit dem Kunden zum erstmaligen Inverkehrbringen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder bei Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ins vereinbarte Land der Erstauslieferung (Erstlieferland) bestimmt.

2. Die Ausfuhr bestimmter Artikel durch den Kunden kann im Erstlieferland der Genehmigungspflicht unterliegen. Der Kunde ist selbst verpflichtet, dies zu überprüfen und die für diese Artikel einschlägigen Ausfuhrvorschriften und Embargos, insbesondere der Europäischen Union (EU), Deutschlands bzw. anderer EU-Mitgliedstaaten sowie gegebenenfalls der USA oder asiatischer oder arabischer Länder und aller betroffener Drittländer, strikt zu beachten, soweit er Kunde die von nelea gelieferten Produkte ausführt, oder durch Dritte ausführen lässt.

Zudem ist der Kunde verpflichtet sicherzustellen, dass vor der Verbringung in ein anderes als das mit nelea vereinbarte Erstlieferland durch ihn die erforderlichen nationalen Produktzulassungen oder Produktzulassungsregistrierungen eingeholt werden und dass die im nationalen Recht des betroffenen Landes verankerten Vorgaben zur Bereitstellung der Anwenderinformationen in der Landessprache und auch alle Einfuhrbestimmungen erfüllt sind.

3. Der Kunde stellt bei vereinbarter Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf seine Kosten sicher, dass hinsichtlich der von nelea zu lieferndem Artikel alle nationalen Einfuhrbestimmungen des Erstlieferlandes erfüllt sind.

4. Der Kunde stellt nelea von allen Schäden und Aufwendungen frei, die aus der schuldhaften Verletzung der vorstehenden Pflichten nach Ziff. X. resultieren. 

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1. Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Geschäftssitz von nelea.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von nelea. Diese Zuständigkeitsregelung gilt klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen nelea und dem Kunden, die zu außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der VO (EG) Nr. 864/2007 führen können. Nelea ist berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und nelea gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) VO (EG) Nr. 864/2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind diese AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich bewahrt wird.

XII. Schriftform, Salvatorische Klausel

1. Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Der Vorrang der Individualabrede in schriftlicher Form bleibt unberührt.

2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam/nichtig sein oder nicht durchführbar sein oder werden, gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages wird hiervon nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. Die Parteien werden eine unwirksame/nichtige oder undurchführbare Lücke durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen/nichtigen/undurchführbaren Bestimmung und dem Gesamtzweck des Vertrages entspricht.   

nelea GmbH ∙ Königsseestraße 46, 81825 München

Amtsgericht München HRB 248136

Geschäftsführung: Stefan Frey, Ines Frey

nelea.de

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