Opera rev./ Skinbooster 10ml- 1 Packung
OPERA rev. 10ml - der neuste SkinBooster
Der neueste Beauty Trend – Bio Revitalization
Bio Revitalization mit SkinBoostern ist ein neues Anti-Aging Behandlungskonzept mit sofortiger regenerativer Zweifach-Wirkung für müde, feuchtigkeitsarme und erschlaffte Haut. Bei einer Bio Revitalization Behandlung wird jede Gesichtshälfte mit einer sehr feinen Nadel/ 1ml an fünf definierten Injektionspunkten unterspritzt. Diese Injektionspunkte erreichen eine Wirkung im ganzen Gesicht. Durch die besondere Beschaffenheit sowie eine spezielle Injektionstechnik verteilt sich das Material von selbst großflächig im Gewebe und erzeugt einen SOFORT-Lifting Effekt.
Die Behandlung kann im Gesicht, Hals, Dekolleté, Oberarme, Hände, Ellenbogen und Knie durchgeführt werden.
Operarev. ist zur Remodellierung von Gewebe und Verbesserung bei Hauterschlaffung indiziert.
Die Ergebnisse sind sehr schnell sichtbar und die Behandlung liegt absolut im Trend:
- Stimulierung der körpereigenen Hyaluron- Produktion und Unterstützung der Elastin- und Kollagenbildung
- Wiederherstellung der Fibroblastenfunktion zur Produktion neuer Kollagen- und Elastinfasern
- Rekonstitution der extrazellulären Matrix mit besserer Hydration
- Steigerung der gesamten Zellaktivität
- Ausgleich des Hyaluronsäuremangels
- Absolut überzeugend durch ein jugendlicheres, frischeres und festeres Aussehen in nur kurzer Zeit
Operarev. begünstigt die Remodellierung der dynamischen Schichten, die eine Neuformung der extrazellulären Matrix hinsichtlich Elastizität und Stützung zur Folge hat. Auf lange Sicht fördert es so die Produktion und Erhaltung von Fibroblasten, Keratinozyten und Adipozyten.
Diese Behandlung muss unbedingt von medizinischem Personal durchgeführt werden, das zur Injektion von Hautfüllern ausgebildet ist.
Eine Abgabe von Medizinprodukten, die nicht zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind, darf in Deutschland nur an Ärzte/ Ärztinnen, Heilpraktiker/ Heilpraktikerinnen erfolgen, es sei denn, eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung wird vorgelegt (§ 3 Nummer 17 des Medizinproduktegesetzes).